Beim Eintreffen an der Einsatzstelle war der Keller ca. 3cm mit Wasser vollgelaufen. Der Anrufer wurde darüber informiert, dass es sich um einen kostenpflichtigen Einsatz handeln kann. Da Der Eigentümer der Wohnung nicht erreichbar war und der Vermieter keine Kosten übernehmen wollte, wurde kein Einsatz der Feuerwehr gewünscht.zurück zur Übersichtzum Seitenanfang